![Urteil: Kündigung nach „klebrigen]()
Das Marburger Arbeitsgericht hat eine Kündigung eines Arbeiters aufgehoben, der bei einem Streich den Mund eines Kollegen mit Sekundenkleber verschlossen hatte. Die Richter hielten eine Abmahnung für ausreichend. Bei einem Streich hat ein Arbeiter ... Urteil: Kündigung nach „klebrigen" Streich aufgehoben
No comments:
Post a Comment